INNOVA Gartenmöbel

Wir lieben Gartenmöbel!

AGB

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Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte per Mail an info@innova24.de, oder telefonisch unter 030 / 32 10 11. Außerdem finden Sie hier Informationen zur Lieferung der Ware. Die AGBs für Online-Bestellungen finden Sie hier.

  1. §1 Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, von ihnen abweichende Bedingungen nur bei schriftlicher Bestätigung.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    3. Die Vertragsbeziehungen zwischen Innova und dem jeweiligen Kunden oder Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. §2 Angebot und Abschluß
    1. Angebote sind zunächst freibleibend und unverbindlich, zu ihrer Wirksamkeit bedürfen sie der Bestätigung. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Bestätigung gleich, für die Bestätigung ist stets die Textform notwendig und per E-Mail ausreichend.
    2. Zusätzliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Festlegung, auch die Abdingung dieser Schriftform bedarf der Schriftform.
  3. §3 Lieferung
    1. Liefertermine sind freibleibend und nur bei eindeutiger schriftlicher Festlegung eines Termins als Fixtermin verbindlich.
    2. Die Einhaltung von Lieferfristen durch Innova setzt die Bereitschaft zur vertraglichen Erfüllung der Pflichten auf Käuferseite voraus.
    3. Die Fahrer sind inkassoberechtigt.
  4. §4 Annahme der Leistung durch den Käufer
    1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Innova berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Sache auf den Käufer über, es sei denn, diese wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von Innova oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht.
    2. Nimmt der Käufer die verbindlich bestellte Ware nicht ab, ohne dass ein Rücktrittsrecht besteht, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl auf die Abnahme der Ware zu bestehen oder pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dem Verkäufer unbenommen.
  5. §5 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
    1. Preise sind nach Vertragsschluss, entsprechend vertraglicher Vereinbarung, spätestens aber bei Warenbereitstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 286 und § 288 BGB.
    2. Beim Versand verstehen sich Preise stets zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, sie werden bekannt gegeben.
  6. §6 Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behält sich Innova das Eigentum an der Kaufsache vor.
    2. Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne Zustimmung von Innova nicht verändert oder veräußert werden, es sei denn, der Erwerber ist Händler.
    3. Ist der Käufer Kaufmann, so gilt der Vorbehalt des Eigentums bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen von Innova aus der laufenden Geschäftsverbindung. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Innova bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
  7. §7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
    1. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. §8 Sachmängelhaftung
    1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart wird.
    2. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
    3. Ist der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des BGB, so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.
    4. Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
    5. Zeigt sich an der Sache ein Sachmangel, so hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung). Innova steht gem. § 440 BGB in der Regel das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu.
    6. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
    7. Bei Werkverträgen steht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung Innova zu.
    8. Eine vom Käufer zur Nacherfüllung zu setzende Frist soll in angemessenem Maße die Belange des Verkäufers berücksichtigen.
    9. Nacherfüllungsansprüche bestehen nur, soweit Mängel bei Übergabe der Kaufsache vorhanden waren; sie bestehen nicht in Fällen fehlerhafter Behandlung oder sonstige unsachgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes.
    10. Ist Innova zur Nacherfüllung gem. der gesetzlichen Vorschriften nicht in der Lage oder verzögert sich diese über vom Käufer zu setzende angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Innova zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz nach den nachfolgenden Bestimmungen zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln der Kaufsache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, ein solcher Mangel berechtigt nur zu Minderung
    11. Im Falle der Neu- bzw. Nachlieferung und des Rücktritts wird für die Zeit, in der eine Nutzung der Ware durch den Kunden möglich war, eine Nutzungsentschädigung gemäß der gesetzlichen Rücktrittsvorschriften erhoben.
  9. §9 Haftungseinschränkung
    1. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind.
    2. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
    3. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers stehen die seines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen gleich.
  10. §10 Sonderformen des Verkaufs
    1. Im Falle von Leasing oder Finanzierungskauf erfolgt das Kaufangebot unter dem Vorbehalt der Finanzierung, wird dieser Antrag abgelehnt, so gilt auch das Angebot als abgelehnt.
    2. Beim Erwerb von Software werden Beschä¤nkungen der Lizenzbedingungen und des Herstellers Vertragsbestandteil.
    3. Deutschsprachige Unterlagen sind nur geschuldet, soweit vereinbart.
    4. Bei Durchführung von Reparaturen wird für die vorherige Erstellung eines Kostenvoranschlages über die notwendigen Kosten der Reparatur eine Vergütung verlangt.
  11. §11 Internet-AGB
    1. Für den Internet-Verkauf gelten ergänzend die Internet-AGB, abrufbar unter www.innova24.biz.
  12. §11 Möbelkauf
    1. Bei Lieferung und Nachlieferung von Möbeln und Einbauküchen hat der Käufer die regelmäßig längeren Fristen der Hersteller bei Setzung einer eigenen Frist zu berücksichtigen; eine zu kurze Fristsetzung setzt eine angemessene Frist in Gang.
    2. Möbel werden nach Modell verkauft, ohne dass die Eigenschaften des Modells zugesichert werden.
    3. Kleinere Abweichungen bei Muster und Dekor sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
  13. §13 Reparaturbedingungen
    1. Reparatur erfolgt erst nach Erteilung eines entsprechenden Auftrages. Ergänzende Reparaturbedingungen sowie Preise sind der ausgehängten Liste zu entnehmen.
    2. Geräte, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen repariert oder nachgeliefert werden sowie sonstige Reparaturaufträge müssen spätestens 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung bzw. Bereitstellung abgeholt bzw. angeliefert werden. Danach fallen Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Quadratmeter und Woche an. Sollten die Geräte nicht innerhalb von 4 Monaten nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abgeholt werden, werden Sie von uns zur Deckung der Kosten (Lagerkosten und ggf. Reparaturkosten) verkauft. Ein eventuell entstehender Überschuss wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Für Geräte, die der Kunde ohne Berechtigung zur Rückgabe in einem unserer Geschäfte zurück lässt, fallen sofort Lagerkosten an. Nach Ablauf von 6 Monaten wird in beschriebener Weise verfahren. Für die Geräte wird keine Haftung übernommen.
  14. §14 Sonstige Bedingungen
    1. Der Kunde ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von Innova gespeichert werden. Innova versichert Verwendung nur im eigenen Hause und schließt die Weitergabe an Dritte aus.
    2. Erfüllungsort für die Verpflichtung von Innova ist der Geschäftssitz, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag Abweichendes ergibt.
    3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile der Geschäftssitz von Innova.
    4. Überschriften der Geschäftsbedingungen dienen der allgemeinen Orientierung, und beinhalten keine Einschä¤nkungen oder Interpretationen.
    5. In jedem Katalog oder Prospekt können sich Druckfehler einschleichen, für diese kann Innova keine Haftung übernehmen.
    6. Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die weiteren Bestimmungen weiterhin Gültigkeit behalten.

Wichtige Lieferinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden!

  1. Bestätigung der Lieferung? - bei INNOVA kein Problem! Am Vorabend Ihres mit uns vereinbarten Liefertages werden Sie zwischen 18.00 Uhr - 21.00 Uhr von unseren Fahrern / der Spedition angerufen, die Ihnen bestätigt, dass die vereinbarten Geräte geladen sind (setzt die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Person voraus). Bei einer Küchenlieferung erfolgt der Anruf zwischen 14.00 Uhr und 21.00 Uhr.
  2. Eingrenzung der Anlieferung auf 2 Stunden? - bei INNOVA kein Problem! Dabei (siehe 1.) wird der genaue Liefertermin für den Folgetag auf ca. 2 Stunden eingegrenzt. Sollten Sie einen Liefertermin für einen Montag vereinbart haben, werden Sie am Sonntag über die genaue Uhrzeit informiert.
  3. Richtige Lieferdaten? - mit Ihrer Hilfe, bei INNOVA kein Problem! Bitte prüfen Sie, ob die Adresse, Telefonnummer und die Stockwerkangabe auf Ihrer Rechnung mit den tatsächlichen Inhalten übereinstimmen.
  4. Altgeräeentsorgung erwünscht? - bei INNOVA kein Problem! Bitte beachten Sie, dass Ihr eventueller Wunsch nach der Entsorgung eines Altgerätes auf Ihrer Rechnung vermerkt ist. Unsere Lieferfahrer sind angehalten sich ausschließlich an dem Rechnungsinhalt zu orientieren. Bitte sorgen Sie dafür, dass die eventuell zu entsorgenden Altgeräte vor der Anlieferung Ihres neuen Gerätes demontiert wurden. Besonders wichtig ist die vorherige Entleerung Ihres alten Kühlschrankes.Bitte beachten Sie die Herstellerangaben zur Inbetriebnahme Ihres Neugerätes! Bitte bedenken Sie auch, dass neue, gerade angelieferte Tiefkühlgeräte mehrere Stunden brauchen, um die benötigte Gefriertemperatur zu erreichen
  5. Demontage Ihres Altgerätes - bei INNOVA kein Problem! Sollten Sie die Demontage Ihres Altgerätes durch INNOVA wünschen, so nehmen wir dies gerne entgeltlich vor. Hierbei berechnen wir Euro 40,90 je Stunde / Mitarbeiter und rechnen 15 Minuten genau ab. Wichtig: Zur Tourenplanung ist unbedingt auf Ihrem Kaufvertrag die gewünschte Dienstleistung festzuhalten. Aus Gründen der Pünktlichkeit allen Kunden gegenüber ist eine gewünschte Demontage nicht erst zum Zeitpunkt der Anlieferung definierbar! Bitte beachten Sie, dass auch hier unsere Lieferfahrer sich nur an den Inhalten des Kaufvertrages orientieren.
  6. Verpackungsentsorgung? - bei INNOVA kein Problem! Unsere Fahrer entsorgen gerne die Verpackungen mit zurück. Höflich bitten wir um Ihr Verständnis, dass das Auspacken der angelieferten Ware sich bei mehr als zwei Kartons - Kollis - als extremer Zeitaufwand darstellt. Eine Wartezeit über das Auspacken zweier Kollis hinaus ist deshalb nicht möglich, es sei denn, es ist der Anschluß / Aufbau aller Artikel im Kaufvertrag vereinbart (z. B. Küche inkl. Montage). Gilt ausschließlich für Küchenblöcke und Möbel! Wir bitten Sie höflich, zur Kenntnis zu nehmen, dass es unseren Erfahrungen folgend nicht sinnvoll ist, einen angelieferten Küchenblock / Möbelstück sofort auszupacken und das Verpackungsmaterial durch die Fahrer entsorgen zu lassen. Auf Grund der vielfältigen Einzelbestandteile und verschiedenen Einzelkartons kam es bei Kunden vor, dass diese bei vorab ausgepackten Möbeln bzw. einen Küchenblock die einzelnen Bestandteile eines Umkartons während des Aufbaus nicht mehr zusammenfügen konnten. Aus diesen Grund entsorgen wir die Verpackungsmaterialien eines Küchenblocks nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin "sofort" bei der Lieferung. Bitte beachten Sie, dass eine Entsorgung an einem anderen als dem Liefertag als "zweite Anfahrt" gilt und somit kostenpflichtig ist.
  7. Geräteanschluss erwünscht? - bei INNOVA kein Problem! Sollten Sie den Anschluß oder den Einbau Ihrer Kaufgeräte wünschen, so ist das unbedingt bei Abschluß des Kaufvertrages auf diesem festzuhalten. Bitte beachten Sie auch hier, dass unsere Lieferfahrer/ Küchenmonteure dazu angehalten sind, sich ausschließlich am Kaufvertrag / Rechnungsinhalt zu orientieren. Hinweis: Gasanschlüsse können nur von zugelassenen Installationsfirmen vorgenommen werden.
  8. Wasserschlauch zu kurz? - bei INNOVA kein Problem! Standartwasserschläuche werden mit einer Länge von ca. 1,5 m werkseitig mitgeliefert. (sollten die Schläuche zu kurz sein, werden Ihnen unsere Fahrer gern weiterhelfen) Aquastopverlängerungen sind in den Innovageschäften oder beim Werkskundendienst erhältlich.
  9. Wo befindet sich der Türanschlag? Die Türanschläge bei Elektrogeräten befinden sich bei den meisten Herstellern fast ausschließlich auf der rechten Seite (mit einigen einfachen Handgriffen sind diese von Ihnen selbst wechselbar) Auf Ihren Wunsch hin bieten / vermitteln wir Ihnen kostenpflichtig einen Wechsel des Türanschlages vor Ort.
  10. Transportsicherung entfernen? - bei INNOVA kein Problem Auf Ihren Wunsch hin entfernen die Lieferfahrer selbstverständlich die Transportsicherungen. Hinweis: Es wäre günstig diese aufzuheben, um bei einem eventuellen Standortwechsel des Gerätes dieses ohne Beschädigung transportieren zu können.
  11. Wie kann ich zahlen? - bei INNOVA kein Problem! Höflich bitten wir Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass bei INNOVA in Ihrem eigenen Interesse, wie auf Ihrer Rechnung vermerkt, die Zahlung sofort und ausschließlich1. bar, 2. per EC-Karte / Bankkarte in Verbindung mit Ihrem Personalausweis, 3. per EC / Bankkarte Verrechnungsscheck und Scheckkarte in Verbindung mit Ihrem Personalausweis, 4. EC-Karte / Bankkarte mit Pin oder 5. Innova-Visa-Karte zu leisten ist. Auf Grund der geringen Margen ist ein Zahlungsziel bei INNOVA nicht kalkuliert. Bitte halten Sie vereinbarungsgemäß die entsprechenden Mittel zwecks Zahlungsausgleich bereit. Bitte beachten Sie, dass unsere Fahrer angehalten sind, sich ausschließlich an den Zahlungsmodalitäten des Vertragsinhaltes zu orientieren. Eine käuferseits verschuldete zweite Anfahrt müssen wir leider berechnen. Bitte beachten Sie, dass es von Ihrer Hausbank abhängig ist, ob Sie je einzelnem Zahlvorgang und / oder je Tag über mehr als € 2.000,- verfügen können.
  12. Wie kann ich einen Liefertermin absagen? - bei INNOVA kein Problem! Sie können bei INNOVA problemlos einen schon vereinbarten Liefertermin bis zum Vorabend 18.00 Uhr kostenfrei stornieren. Bei der Lieferung einer Einbauküche ist dies 5 Werktage im Voraus möglich (Telefon 030 / 32 10 11 - Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr ). Höflich bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen um Verständnis, dass spätere, oder keine Absagen zu einer kostenpflichtigen zweiten Anfahrt führen.
  13. Montage der Küche? - bei INNOVA kein Problem! Sollten Sie den Kauf Ihrer Küche bei einem unserer Fachberater ohne Montage vereinbart haben und benötigen nun doch einen Tischler, dann rufen Sie einfach an und wir vermitteln Ihnen gern einen kompetenten Monteur. Die Kosten werden dann zwischen Ihnen und dem Monteur abgerechnet.
  14. Ware bestellt - Liefertermin vereinbaren? - bei INNOVA kein Problem! Haben Sie sich für einen Artikel entschieden, den INNOVA trotz der 11.000 m2 großen Lagerflächen nicht vorrätig haben sollte, so nennen Ihnen unsere Verkäufer grundsätzlich erst einmal unverbindliche Wareneingangs-/Liefertermine. Diese beruhen auf den Zusagen unserer Industriepartner und den bisherigen Erfahrungen INNOVA's. Trotz der sorgfältigen Auswahl unserer Lieferanten und einer seriösen Zeitplanung durch uns, kann es herstellerbedingt zu Verzögerungen in der Warenanlieferung kommen. Das "tägliche Tun" mit allen seinen Unwägbarkeiten hat uns gelehrt, dass wir deshalb beim Verkauf von "Bestellwaren" grundsätzlich unverbindliche Liefertermine kommunizieren.
  15. Wichtiger Hinweis: Um eventuelle Verschmutzungen bei Ihnen zu Hause so gering wie möglich zu halten, packen unsere Fahrer im Regelfall schon auf der Ladebordwand das Gerät aus und bringen dieses "ohne Verpackung" an den Aufstellort.
  16. Achtung: Bei wasserführenden Geräten werden werkseitig Dichtungstests durchgeführt. Daher befinden sich häufig "klare Wassertropfen" in Waschmaschinen und Geschirrspülern.
  17. Warenrückgaben können nur für die Artikel kostenfrei erfolgen, die selber abgeholt wurden. Für Artikel, die durch uns geliefert wurden, sind die Fahrtkosten zu erstatten.

Danke für Ihr Verständnis!
Ihr INNOVA Team

©2012 INNOVA Handelshaus AG